Rechtsanwältin Julia Braune und Rechtsanwalt Dr. Armin Peter – beide Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz – kümmern sich darum, dass man Ihnen die Früchte Ihrer unternehmerischen Arbeit nicht streitig macht.
Wenn die Qualität Ihrer Leistungen Ihnen einen gewissen Marktanteil verschafft hat, Sie diesen sogar noch weiter ausbauen wollen, dann kann es Ihnen nicht recht sein, wenn ein Konkurrent sich durch unlautere Werbemaßnahmen einen Vorteil verschaffen will. Mindestens ebenso unangenehm ist es allerdings, wenn man Ihnen genau dies nachsagt und eine anwaltliche Abmahnung Ihre aktuelle Werbung ins Visier nimmt. Ob die berechtigt ist und ob eine Verpflichtung besteht, die dann häufig abverlangte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, das muss in Fällen wie diesen nicht nur sehr schnell, sondern auch mit dem nötigen Fachwissen auf diesem Gebiet beantwortet werden.
Zudem erlangen internet- und urheberrechtliche Fragestellungen eine immer größere Relevanz im Rechtsverkehr. Wir führen Sie hier sicher durch den Dschungel der unterschiedlichen Normen und teilweise verworrenen Judikatur.
Ähnlich verhält es sich dort, wo es um Ihre Unverwechselbarkeit geht: Wird diese gefährdet, weil in Ihrer Branche plötzlich jemand ein Ihrer Unternehmensmarke zum Verwechseln ähnliches Logo benutzt oder das spezifische Design Ihrer Produkte nachahmt, dann benötigen Sie Spezialisten auf den Gebieten des Markenrechts oder des Designrechts, um Schaden abwenden und den Schutz Ihres geistigen Eigentums schnell und effektiv durchsetzen zu können. Geht es um die Technik, die in Ihren Produkten steckt, arbeiten wir mit Patentanwälten zusammen, die das nötige Spezialwissen auf diesem Gebiet beisteuern.
Und auch auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes gilt, dass wohl überlegtes und vorbereitetes Handeln spätere Schwierigkeiten vermeidet: Deshalb überprüfen wir gern für Sie, ob Ihrer Markenanmeldung möglicherweise Rechte Dritter entgegengehalten werden könnten, für welche Leistungen Sie sinnvollerweise Markenschutz anstreben und wo Sie dies anmelden sollten. Wir greifen dabei auf ein bestehendes Netzwerk von Korrespondenzanwälten in aller Welt zurück. Wollen Sie Knowhow oder Unternehmenskennzeichen gemeinsam mit Dritten nutzen, formulieren wir Ihnen gern die dazu erforderlichen Lizenz- und Nutzungsvereinbarungen.
SCHILS & KOLLEGEN – NOTAR UND RECHTSANWÄLTE | Vossenstraße 4 | 33332 Gütersloh | Tel. 05241 8602-0 | kontakt@schils-kollegen.de
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