HANDELS- & GESELLSCHAFTSRECHT

Rechtliche Streitigkeiten zum Beispiel mit Ihrem Hauptlieferanten, mit Vertriebspartnern oder gar einem bedeutenden Kunden können in Ihrem Unternehmen großen Schaden anrichten. Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Frank Bollmeyer begleitet Sie in einem solchen Fall und hat dabei stets praxisorientierte, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen im Blick. Mit dem erforderlichen Nachdruck kümmern wir uns um die Durchsetzung Ihrer Rechte dort, wo Sie darauf nicht verzichten können oder wollen. Dies gilt auch, wenn Probleme, von denen Sie gerade noch dachten, es seien die der anderen, scheinbar zu Ihren werden sollen – etwa weil nach der Insolvenz eines Kunden plötzlich Zahlungen zurückgefordert werden, die Sie schon vor Monaten oder gar Jahren für Ihre Leistungen erhalten haben. 



Daneben stehen wir Ihnen auch zur Seite, wenn die Probleme eher „hausgemachter“ Natur sind: Streitigkeiten in der Gesellschafterversammlung, Konflikte zwischen Unternehmenseignern und der Geschäftsführung bis hin zu Fragen der Organhaftung, wenn bereits etwas gründlich schief gelaufen ist, sollten Sie nicht ohne fachlich qualifizierten Rat durchzustehen versuchen. Dies gilt erst Recht, wenn aus Problemen bereits die handfeste Unternehmenskrise geworden ist: Gerade wer als Geschäftsführer oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft dann in der Verantwortung steht, muss genau um seine Rechte und Pflichten Wissen, um das Richtige für das Unternehmen zu tun, aber auch die eigene persönliche Haftung zu vermeiden.



Viele Konflikte lassen sich allerdings auch vermeiden oder mindestens deutlich entschärfen, indem schon im Vorfeld durch eine ausgewogene und sorgfältige Ausgestaltung Ihrer rechtlichen Beziehungen – nach innen wie außen – geregelte Verhältnisse geschaffen werden. Wir kümmern uns deshalb gern um die Formulierung Ihrer Gesellschaftsverträge, der Anstellungsverträge für Geschäftsführer oder Vorstände und ebenso Ihrer Lieferverträge und Handelsvertreterverträge für ein geordnetes Beschaffungs- und Vertriebswesen. Nicht selten tauchen dabei Berührungspunkte zu den Fachgebieten unserer Kolleginnen und Kollegen im Arbeitsrecht oder im Gewerblichen Rechtsschutz auf, die wir dann zum willkommenen Anlass für teamübergreifende Zusammenarbeit nehmen.