Dort, wo die Beteiligung eines Notars vorgeschrieben ist, damit Rechtshandlungen wirksam vorgenommen werden können, geht es in der Regel um besonders bedeutsame Angelegenheiten. Deshalb verfolgt der Gesetzgeber zumeist mehrere Ziele, wenn er eine notarielle Beurkundung von Erklärungen oder eine Beglaubigung von Unterschriften verlangt. Je nach Art der Geschäfte oder Rechtshandlungen, die durchgeführt werden sollen, kann es ihm dabei darum gehen

  • die Beteiligten vor übereilten Entscheidungen zu schützen und ihnen eine umfassende Beratung zu der Bedeutung und den Folgen ihres Handelns zu Gute kommen zu lassen,
  • eine besondere Gewähr für die Richtigkeit und auch Nachweisbarkeit dessen, was erklärt wurde, zu schaffen oder gar
  • einem Beteiligten einen Vollstreckungstitel verschaffen zu können, ohne dass dafür das an und für sich erforderliche gerichtliche Verfahren geführt werden muss.

Neben den klassischen Fällen des Erwerbes, der Veräußerung und auch der Belastung von Grundstücken lassen sich als weitere Beispiele aus dem gewerblichen Bereich die Gründung von Kapitalgesellschaften, die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen und nicht zuletzt komplexe Vorgänge der Unternehmensumwandlung (Verschmelzungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen und Formwechsel) nennen. Im Bereich privater Lebensgestaltung bedarf es beispielsweise eines Notars bei Abschluss eines Ehevertrages. Ein Erbvertrag muss ebenfalls notariell beurkundet werden, ebenso ein Erbverzichtsvertrag, während Testamente in notarieller Form errichtet werden, aber auch als vollständig handschriftliches Dokument wirksam sein können.

Auf diesen und allen anderen Gebieten notarieller Tätigkeit steht Ihnen unser Notar Frank Bollmeyer gerne zur Verfügung.

Ansprechpartnerin für alle die Tätigkeit des Notars betreffenden Fragen ist

Frau Martina Schäfer, zu erreichen unter:
Tel. +49 (0)5241 / 8602-23
oder per E-Mail: mschaefer@schils-kollegen.de